Sachkunde

Für den Verkauf lebender Wirbeltiere ist eine Erlaubnis seitens des Veterinäramtes notwendig. Diese wird allermeist durch die Sachkunde des Inhabers/der Verkäufer nachgewiesen. Natürlich habe ich diese entsprechenden Nachweise laut §11 des Tierschutzgesetzes.

Laut §2 des Tierschutzgesetzes muss auch der Tierhalter sachkundig sein. Diese Sachkunde wird allerdings nicht geprüft. Erst wenn es zu mehrfachen Nachzuchten oder Problemen kommt oder es um bestimmte Arten geht, ist eine weiterführende Sachkunde nötig.

Für die Terraristik kann ich als Sachkundeprüfer der dght/VDA die Sachkunde laut §2 TSchG schulen und prüfen. Sprich mich bei Interesse gern an.
Eventuelle feste Termine werden auf der Homepage entsprechend veröffentlicht.