Für den Verkauf lebender Wirbeltiere ist eine Erlaubnis seitens
des Veterinäramtes notwendig. Diese wird allermeist durch die
Sachkunde des Inhabers/der Verkäufer nachgewiesen. Natürlich
habe ich diese entsprechenden Nachweise laut §11 des
Tierschutzgesetzes.
Laut §2 des Tierschutzgesetzes muss auch der Tierhalter
sachkundig sein. Diese Sachkunde wird allerdings nicht geprüft.
Erst wenn es zu mehrfachen Nachzuchten oder Problemen kommt
oder es um bestimmte Arten geht, ist eine weiterführende
Sachkunde nötig.
Für die Terraristik kann ich als Sachkundeprüfer der dght/VDA
die Sachkunde laut §2 TSchG schulen und prüfen. Sprich mich bei
Interesse gern an.
Eventuelle feste Termine werden auf der Homepage entsprechend
veröffentlicht.